Die Mindesteintauchtiefe "S" ist die geringste Eintauchtiefe, die von der Pumpe benötigt wird, um die Bildung von Wirbeln zu verhindern. Sie variiert entsprechend der Pumpengröße und der Rotationsgeschwindigkeit. Als Richtwert gilt, dass sie 2,5 mal dem Durchmesser des Hydraulikteils entsprechen soll, daher aber den NPSH-Bedingungen für die Pumpe angepasst werden muss.